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   VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91   

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VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91 (https://dejure.org/1992,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.1992 - 15 S 2807/91 (https://dejure.org/1992,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 1992 - 15 S 2807/91 (https://dejure.org/1992,6602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung: Zum Problem des Mitbestimmungsrechts im Rahmen von PersVG BW § 79 Abs 1 S 2 - unregelmäßige, kurzfristige Festsetzung von Dienstzeiten (hier: Beschäftigung im Rahmen unregelmäßiger Versuchsabläufe im Höhenprüfstand des Instituts für Luftfahrt-Antrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Regelung der Arbeitszeit (Durchführung der Versuche an dem Höhenprüfstand durch ein universitäres Institut); Billigung der Maßnahme durch unzureichende Begründung der Zustimmungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1997, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Führt eine - durch Erfordernisse, welche die Dienststelle nicht voraussehen kann, ausgelöste - unregelmäßige und kurzfristige Festsetzung der Arbeitszeit nach § 79 Abs. 1 Satz 2 LPVG zu einer Beschränkung der Mitbestimmung auf die Beteiligung des Personalrats an der Aufstellung von Grundsätzen, so unterliegt die jeweilige Festsetzung auch dann keiner Mitbestimmung, wenn die Dienststelle solche Grundsätze nicht erläßt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12/90 - PersR 1992, 16 = ZBR 1992, 109).

    Wegen der durch § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 LPVG geschaffenen Rechtslage ist zu unterscheiden zwischen der unregelmäßigen und kurzfristigen Festsetzung der Arbeitszeit, die als solche bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 nicht der Mitbestimmung unterworfen ist, und dem -- mitbestimmungspflichtigen -- Erlaß von Grundsätzen darüber, die für die jeweilige Festsetzung maßgebend sein sollen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BPersVG BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - PersR 1992, 16 = ZBR 1992, 109).

    Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich aber auf die Umsetzung einer Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in die Sphäre der Mitarbeiter, d.h. auf die Festlegung der Tage und Tageszeiten, an und zu denen angeordnete Mehrarbeit und Überstunden geleistet werden sollen, sofern Anordnung und Umsetzung sich trennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.7.1984 - 6 P 16.83 - BVerwGE 70, 1 = ZBR 1984, 379; Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

    Der Begriff "unregelmäßig" bezieht sich dabei auf die festzusetzende Arbeitszeit, der Begriff "kurzfristig" auf den Festsetzungsvorgang (Zeitspanne zwischen Festsetzung und Inkrafttreten) und den Festsetzungszeitraum (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluß vom 16.12.1960 - VII P 12.59 - BVerwGE 11, 311; Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

    Der Personalrat hat aufgrund seines Antragsrechts aus § 68 Abs. 1 Nr. 1 LPVG (vgl. auch § 70 Abs. 1 LPVG) die Möglichkeit, seinerseits die Initiative zur Aufstellung von Grundsätzen durch die Dienststelle zu ergreifen und so auf dem Erlaß von Grundsätzen zu bestehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.1987 - 6 P 8.85

    Mitbestimmungsrecht - Personalrat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Sie knüpft daran an, daß überhaupt -- prinzipiell -- eine mitbestimmungspflichtige Arbeitszeitregelung im Sinn des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG in Frage steht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.6.1987 - 6 P 8.85 - PersR 1987, 244 = ZBR 1987, 346).

    Eine Mitbestimmung nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG setzt im Hinblick auf den kollektiven Schutzauftrag des Personalrats voraus, daß die fragliche Arbeitszeitregelung generell, d.h. umfassend und allgemein ist, also alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine Gruppe von ihnen erfaßt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 1.6.1987 - 6 P 8.85 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 3278/86

    Personalrat eines Staatstheaters - kein Mitbestimmungsrecht bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    So erfaßt das Mitbestimmungsrecht z.B. nicht die Festsetzung der Vorlesungszeit an einer Hochschule (VGH Kassel, Beschluß vom 27.4.1988 - BPV TK 629/87 -) oder der Vorstellungszeiten eines Theaters (VGH Kassel, Beschluß vom 20.9.1989 - HPV TL 3278/86 -) oder die Anordnung eines Dienstleistungsabends (VGH München, Beschluß vom 26.3.1990 -- Nr. 18 PC 90.00861 -).
  • VGH Hessen, 27.04.1988 - BPV TK 629/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    So erfaßt das Mitbestimmungsrecht z.B. nicht die Festsetzung der Vorlesungszeit an einer Hochschule (VGH Kassel, Beschluß vom 27.4.1988 - BPV TK 629/87 -) oder der Vorstellungszeiten eines Theaters (VGH Kassel, Beschluß vom 20.9.1989 - HPV TL 3278/86 -) oder die Anordnung eines Dienstleistungsabends (VGH München, Beschluß vom 26.3.1990 -- Nr. 18 PC 90.00861 -).
  • VGH Bayern, 26.03.1990 - 18 PC 90.00861
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    So erfaßt das Mitbestimmungsrecht z.B. nicht die Festsetzung der Vorlesungszeit an einer Hochschule (VGH Kassel, Beschluß vom 27.4.1988 - BPV TK 629/87 -) oder der Vorstellungszeiten eines Theaters (VGH Kassel, Beschluß vom 20.9.1989 - HPV TL 3278/86 -) oder die Anordnung eines Dienstleistungsabends (VGH München, Beschluß vom 26.3.1990 -- Nr. 18 PC 90.00861 -).
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Die Dienststelle muß dem Personalrat zugleich mit ihrem Zustimmungsantrag die für die Meinungs- und Willensbildung des Personalrats erforderlichen Informationen und Unterlagen übermitteln (vgl. § 69 Abs. 2 Satz 1 mit § 68 Abs. 2 Satz 1 und 2 LPVG); geschieht dies nicht, beginnt die Erklärungsfrist nicht zu laufen; der Lauf der Erklärungsfrist setzt erst mit dem Zeitpunkt ein, zu dem der Personalrat ausreichend unterrichtet worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.8.1987 - 6 P 22.84 - BVerwGE 78, 65).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Wird den Mindestanforderungen nicht genügt, so ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 18.4.1986 - 6 P 31.84 - ZBR 1986, 308; Beschluß vom 20.6.1986 - 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 = ZBR 1987, 28).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Wird den Mindestanforderungen nicht genügt, so ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 18.4.1986 - 6 P 31.84 - ZBR 1986, 308; Beschluß vom 20.6.1986 - 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273 = ZBR 1987, 28).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich aber auf die Umsetzung einer Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in die Sphäre der Mitarbeiter, d.h. auf die Festlegung der Tage und Tageszeiten, an und zu denen angeordnete Mehrarbeit und Überstunden geleistet werden sollen, sofern Anordnung und Umsetzung sich trennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.7.1984 - 6 P 16.83 - BVerwGE 70, 1 = ZBR 1984, 379; Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91
    Dieser Mitbestimmungstatbestand, der sich auf Verhaltensregeln zur Gewährleistung eines störungsfreien, reibungslosen Ablaufs des Lebens in der Dienststelle bezieht (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 - ZBR 1990, 213), scheidet hier offenkundig aus.
  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 12.59

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei einem Streit über die Zuständigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Für welche Sachverhalte diese Vorschrift vorgesehen sei, werde besonders anschaulich in dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -) zugrunde gelegen habe.

    Insofern bedürfe es dann auch keiner Erörterung der Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -), da es dort um derartige kurzfristige Änderungen und damit verbundene Abweichungen von der festgelegten dienstplanmäßigen täglichen Arbeitszeit gegangen sei.

    Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 08.09.1992 (- 15 S 2807/91 -) sei dargelegt worden, dass aus der Vorschrift des § 74 Abs. 3 LPVG keineswegs zu schließen sei, dass das Mitbestimmungsrecht des § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG auch die Zuordnung der einzelnen Beschäftigten zu den einzelnen Schichten umfasse.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2002 - PL 15 S 1724/01

    Keine Mitbestimmung bei Einzelfall zur Arbeitszeitregelung

    Das ist aber nur zu erreichen, wenn für eine größere Zahl von Beschäftigten der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die einzelnen Wochentage einheitlich festgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.12.1982, PersV 1983, 413, vom 01.07.1987, PersR 1987, 244, 245, vom 26.04.1988, Pers R 1988, 186, 187; Senatsbeschlüsse 21.10.1986, PersV 1988, 261, 262, vom 08.09.1992, PersV 1997, 501, 502, vom 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99-; vgl. auch Widmaier/Leuze/Wörz, Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg, Rd.Nr. 8 zu § 79 LPVG; Rooschütz/Amend/Killinger, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, 10. Auflage 2000, Rd. Nr. 2 zu § 79 LPVG; vgl. ferner Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlattmann/Rehak, Bundespersonalvertretungsgesetz, Rd.Nrn. 114a, b zu § 75 BPersVG; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Auflage 1999, Rd.Nrn. 78, 81 zu § 75 BPersVG; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 76 zu § 75 BPersVG).
  • VG Hannover, 25.03.2003 - 16 A 5706/02

    Arbeitszeit; Arbeitszeiteinteilung; Bundesgrenzschutz; Lorenz-Kräfte;

    Auch der Umstand, dass die Dienststelle mangels Absicht der Einführung von Grundsätzen für die Aufstellung der Dienstpläne keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 75 Abs. 4 BPersVG treffen will, führt nicht dazu, dass bei solchen Fallgestaltungen ein Mitbestimmungsrecht aus § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG konstruiert wird (Hess. VGH, PersV 1997 S. 501).
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